Achtung neue Gesetze! Das ändert sich ab September in Deutschland

Aus für stromfressende Staubsauger

Staubsauger,, Gesetzesänderungen

Auch am 1. September 2017 treten in Deutschland wieder neue Gesetze in Kraft. Welche Änderungen in diesem Monat auf euch zukommen, erfahrt ihr hier. Vor allem gibt es Änderungen in den Bereichen Umwelt, Verkehr, Lärmschutz und Tierschutz.
 

Das neue Carsharing-Gesetz

Das Gesetz wurde bereits im März vom Bundestag beschlossen. So will die Bundesregierung vor allem die Umwelt rückwirkend schonen. Bundesländer haben nun die Möglichkeit kostenlose Parkplätze sowie Sonderplätze für Carsharing-Fahrzeuge anzubieten. Außerdem müssen Carsharing-Autos keine Parkgebühren zahlen. Allerdings gibt es einen Haken. Die Kommunen und Länder müssen von diesem Gesetz Gebrauch machen – also genau hinschauen.

Das große Aus für Stromfresser!

Jetzt geht es den stromfressenden Staubsaugern an den Kragen. Hier gibt es nochmals höhere Anforderungen an die Energieeffizienz. Staubsauger mit einer Leistung über 900 Watt werden dann nicht mehr im Handel zu finden sein. „Die Skala reicht von Energieeffizienzklasse A+, A++, A+++ bis Energieeffizienzklasse D“, informiert die Bundesregierung auf ihrer Internetseite. Zudem fallen die Energieeffizienzklassen E, F und G komplett weg. Auch gegen den Staubsaugerlärm hat die Bundesregierung etwas beschlossen. Ein Staubsauger darf nicht lauter als 80 Dezibel sein .

Die neue Lärmschutzverordnung für Sportanlagen

Sportanlagen dürfen künftig auch abends an Sonn- und Feiertagen regelmäßig genutzt werden. Es ist hier dasselbe Lärmschutzniveau wie an Werktagen erlaubt. „Sie stellt gleichzeitig neue Immissionsrichtwerte für ‚Urbane Gebiete‘ auf, das heißt gemischte Stadtviertel mit besonders dichter Bebauung.“ Die Gesetzesänderung tritt am 9. September 2017 in Kraft.

Diese Gesetzesänderung unterstützt den Tierschutz und verbietet das Schlachten hochträchtiger Tiere

Auch für den Tierschutz wurde etwas getan. Das Schlachten von Tieren im letzten Drittel der Trächtigkeit ist ab dem 1. September 2017 grundsätzlich verboten. Allerdings sind zunächst Ziegen und Schafe von dem Gesetz ausgenommen. Pelztiere dürfen nur noch mit behördlicher Erlaubnis gehalten und gezüchtet werden.

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