Ärger um die Reform der Lebensversicherung

Das Urteil ist gefällt: Versicherungen dürfen das Geld behalten

Klassische Renten- und Lebensversicherungen sind von der Zinsflaute besonders hart getroffen. Die hohen Garantieversprechen der Vergangenheit können kaum noch am Kapitalmarkt erwirtschaftet werden.

Um die Versicherungsbranche zu stabilisieren, trat Anfang August 2014 das Gesetz zur Reform der Lebensversicherung in Kraft. Seitdem dürfen die Kursgewinne aus festverzinslichen Wertpapieren nur noch in dem Maße ausschütten, wie Garantiezusagen für die restlichen Versicherten sicher sind.

Die Folge ist: Kunden deren Verträge ablaufen, erhalten weniger Geld als erhofft. Doch diese Klage könnte die Rettung für alle betroffenen Versicherungskunden sein …lesen hier weiter

+++Update (14.30 Uhr 13.07.2017)+++

Das Urteil ist gefällt 

Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden (Az. 9 S 46/16) und eine Klage des Bundes der Versicherten (BdV) gegen die Victoria-Versicherung im Ergo-Konzern zurückgewiesen.

Lebensversicherungen dürfen den Großteil ihrer Kursgewinne aus Wertpapieranlagen im Unternehmen behalten – nur einen kleinen Teil müssen sie bei Kündigungen oder beim Ablauf von Versicherungen an Kunden ausschütten. …weiterlesen