Darf ich meine E-Mails nach dem Urlaub ungelesen löschen?

Zum Teil liegen nach dem Urlaub Hunderte ungelesene E-Mail-Nachrichten im Postfach, die es zu bearbeiten gilt. Dürfen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Leben einfach machen und Teile davon ungesehen löschen?




Quelle: nordbayern.de v-cm1au8763ptd