Seit 18.01.2021 gilt in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Ab heute wird ein Verstoß dagegen mit einem hohen Bußgeld geahndet.
Quelle: nordbayern.de v-c8s5o8epygkh-se
Seit 18.01.2021 gilt in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Ab heute wird ein Verstoß dagegen mit einem hohen Bußgeld geahndet.
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