Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilten, dass die Arbeitszeit von Arbeitnehmer:innen erfasst werden müsse, hat das Bundesarbeitsministerium nun einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.
Quelle: ProSieben v-cs1k2c95icyx