Grundsatzurteil: Urlaubstage verjähren nicht automatisch

Urlaub verjährt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht automatisch nach drei Jahren. Das gilt, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigen nicht rechtzeitig auffordern, ihren Urlaub zu nehmen und sie vor einer drohenden Verjährung warnen.




Quelle: Mediengruppe Bayern v-cp7et6ablkht