Der Bundesgerichtshof hat erneut entschieden: Bei Sparverträgen mit variablem Zinssatz müssen Zinsänderungen für die Sparer:innen nachvollziehbar und kalkulierbar sein.
Quelle: ProSieben v-cq177sr7t395
Der Bundesgerichtshof hat erneut entschieden: Bei Sparverträgen mit variablem Zinssatz müssen Zinsänderungen für die Sparer:innen nachvollziehbar und kalkulierbar sein.
Quelle: ProSieben v-cq177sr7t395