Mehrwegangebotspflicht: Viele Betriebe missachten neue Regelung

Seit dem 1. Januar 2023 sind deutsche Gaststätten zu einem Mehrwegangebot verpflichtet. So sollen Kunden im Falle einer To-Go-Bestellung die Wahl zwischen Ein- und Mehrwegverpackungen bekommen. In der Praxis scheitert die Umsetzung.




Quelle: ProSieben v-cpvdcgx3wd3d