Nacktfahren und Zwangsversteigerung: Skurrile Regeln beim Autofahren

Bald ist wieder Sommerferienzeit. Das lädt dazu ein mit dem Auto südwärts zu fahren. Zum Beispiel nach Italien oder Frankreich. Doch aufgepasst – andere Länder, andere Verkehrsregeln. Italien: Wird man mit mehr als 1,5 Promille erwischt, wird das Auto schlimmstenfalls zwangsversteigert. Dies gilt nicht für Mietwagen. Frankreich: Die Strafzettel können direkt im Tabakladen bezahlt werden. Je schneller man bezahlt, desto günstiger fällt das Ticket aus. Deutschland: Nacktfahren ist erlaubt, solange sich dadurch niemand belästigt fühlt. Griechenland: Achtung beim Halteverbot. Ein Schild mit einer senkrechten Linie in der Mitte gilt in ungeraden Monaten. Das Halteverbotsschild für gerade Monate hat zwei senkrechte Linien in der Mitte.




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