Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Arbeitnehmer ab 2023 dem Arbeitgeber nicht mehr vorlegen – das geschieht elektronisch. Auf einen AU-Ausdruck für sich selbst sollten sie weiter bestehen.
Quelle: nordbayern.de v-cons001df2rl
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Arbeitnehmer ab 2023 dem Arbeitgeber nicht mehr vorlegen – das geschieht elektronisch. Auf einen AU-Ausdruck für sich selbst sollten sie weiter bestehen.
Quelle: nordbayern.de v-cons001df2rl