Neues Verfahren: Was ändert sich, wenn ich mich krankmelden muss?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Arbeitnehmer ab 2023 dem Arbeitgeber nicht mehr vorlegen – das geschieht elektronisch. Auf einen AU-Ausdruck für sich selbst sollten sie weiter bestehen.




Quelle: nordbayern.de v-cons001df2rl