Findet die Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeiten statt, sind Beschäftigte nicht verpflichtet daran teilzunehmen.
Quelle: Mediengruppe Bayern v-cp0pdijpxkqp
Findet die Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeiten statt, sind Beschäftigte nicht verpflichtet daran teilzunehmen.
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