TANs dürfen extra kosten

Banken und Sparkassen dürfen ihren Kunden beim Online-Banking den Versand der Transaktionsnummern (TAN) per SMS extra berechnen. Voraussetzung dafür ist, dass die Nummer auch tatsächlich für einen Zahlungsauftrag eingesetzt wird. Das geht aus einem am Dienstag verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. ...weiterlesen