Teil-Lockdown in Deutschland: Das ändert sich nun für Supermärkte

Ab 2. November gelten neue bundesweite Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Auch Supermärkte sind von den neuen Zulassungsbeschränkungen betroffen. Die Lebensmittelgeschäfte dürfen zwar öffnen, müssen sich aber an neue Regeln halten.

Quelle: SAT.1 v-c6q38ira0zyh-se