Ab 2. November gelten neue bundesweite Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Auch Supermärkte sind von den neuen Zulassungsbeschränkungen betroffen. Die Lebensmittelgeschäfte dürfen zwar öffnen, müssen sich aber an neue Regeln halten.
Quelle: SAT.1 v-c6q38ira0zyh-se