Die nach Beschwerden von Umweltschützern zunächst ausgesetzten Rodungen für das geplante Tesla-Werk in Brandenburg dürfen fortgesetzt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.
Quelle: AFP v-c0rojsn1px3l-se
Die nach Beschwerden von Umweltschützern zunächst ausgesetzten Rodungen für das geplante Tesla-Werk in Brandenburg dürfen fortgesetzt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.
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