Der Europäische Gerichtshof hat jetzt die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer gestärkt. Somit gibt es jetzt Regelungen für übrig gebliebenen Urlaub, wenn das Jahr endet, die Firma verlassen wird oder der Arbeitnehmer stirbt.
Der Europäische Gerichtshof hat jetzt die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer gestärkt. Somit gibt es jetzt Regelungen für übrig gebliebenen Urlaub, wenn das Jahr endet, die Firma verlassen wird oder der Arbeitnehmer stirbt.