Arbeitnehmer müssen bei Kurzarbeit Kürzung des Urlaubs in Kauf nehmen

Corona-Kurzarbeiter mit tageweisem Arbeitsausfall müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit der anteiligen Kürzung ihres Jahresurlaubs rechnen.

Quelle: Newswire v-cg353qe8g7yh-se