Gibt es im Betrieb eine elektronische Zeiterfassung, müssen sich Arbeitnehmer für die Pausen ausstempeln. Das gilt auch für kurze Kaffeepausen. Welche Folgen drohen, wenn sich jemand nicht daran hält?
Quelle: nordbayern.de v-csceqmebv40h
Gibt es im Betrieb eine elektronische Zeiterfassung, müssen sich Arbeitnehmer für die Pausen ausstempeln. Das gilt auch für kurze Kaffeepausen. Welche Folgen drohen, wenn sich jemand nicht daran hält?
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