Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig haben entschieden: Einzelne Städte dürfen Fahrverbote für Diesel-Autos zur Luftreinhaltung verhängen. Hamburg führt bereits ab April 2018 bei besonderen Straßenabschnitten Fahrverbote ein.
Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig haben entschieden: Einzelne Städte dürfen Fahrverbote für Diesel-Autos zur Luftreinhaltung verhängen. Hamburg führt bereits ab April 2018 bei besonderen Straßenabschnitten Fahrverbote ein.