Banken zocken Obdachlose ab!

Banken sind hierzulande seit letztem Jahr gesetzlich dazu verpflichtet, sogenannte Basiskonten anzubieten. Diese Konten mit reiner Guthabenfunktion sollen es sozial Schwachen wie etwa Obdachlosen und Flüchtlingen helfen, den organisatorischen Alltag zu bewältigen. So können damit etwa Gehaltsüberweisungen oder anderweitige Geldtransfers getätigt werden.

Doch nun schlagen Verbraucherschützer Alarm: Laut einer Untersuchung erheben viele Banken trotzdem Gebühren auf diese Konten: Von Einrichtungsgebühren bis hin zu Kontoführungsgebühren. Teilweise liegen diese Gebühren sogar über denen normaler Girokonten, für die Einrichtung muss mitunter 39 Euro gezahlt werden! Eine beschuldigte Bank sieht darin nichts Verwerfliches. Der Mehraufwand für ein solches Konto würde die Gebühren rechtfertigen, so lässt die sächsische Volksbank Mittweida mitteilen. Dass damit die Intention des Gesetzes ad absurdum geführt wird, scheint die Verantwortlichen nicht im geringsten zu stören.

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