Berufsbezogene Impfpflicht kommt wohl doch nicht ab 16. März

Die Ampel-Regierung räumt erstmals deutlich ein, dass die berufsbezogene Impfpflicht ab dem 16. März nicht konsequent umgesetzt werden kann. Vorerst könnten auch nach dem 16. März Ungeimpfte weiterhin in deutschen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten. Das jeweils zuständige Gesundheitsamt entscheide bei der Impfpflicht „über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens“.

Quelle: Oldenburger Nachrichten v-chke275gi8h5-se