In Einbahnstraßen darf man nur in eine Richtung fahren. Deutschlands oberste Zivilrichter haben jetzt auch die Regeln fürs Rückwärtsfahren festgezurrt.
Quelle: nordbayern.de v-cx65hn4lyu5l
In Einbahnstraßen darf man nur in eine Richtung fahren. Deutschlands oberste Zivilrichter haben jetzt auch die Regeln fürs Rückwärtsfahren festgezurrt.
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