BGH: Rückwärtsfahren in Einbahnstraße entgegen Fahrtrichtung verboten

In Einbahnstraßen darf man nur in eine Richtung fahren. Deutschlands oberste Zivilrichter haben jetzt auch die Regeln fürs Rückwärtsfahren festgezurrt.




Quelle: nordbayern.de v-cx65hn4lyu5l