BND-Abhörpraxis verstößt gegen das Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitigen Regelungen zur Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND) gekippt. Die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland nach dem BND-Gesetz verstößt in der jetzigen Form gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit.

Quelle: AFP v-c2um30lj5cap-se