Bürgergeld statt Hartz IV: Was sich ändert

Es ist die wohl größte Sozialreform der Ampel: An Mittwoch will das Bundeskabinett das viel diskutierte Bürgergeld auf den Weg bringen. Was sich dann ändert – ein Überblick. Regelsatz. Der Regelsatz soll für alleinstehende Erwachsene monatlich 502€ betragen, und liegt damit mehr als 50€ höher als der jetzige Hartz-IV-Satz. Sanktionen. Wer nicht mit dem Jobcenter kooperiert, muss den Plänen zufolge weniger Sanktionen fürchten. So sollen künftig im ersten halben Jahr nur eingeschränkt Leistungsminderungen möglich sein, wenn jemand Termine beim Jobcenter verpasst. Wenn also eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wurde, soll es im ersten halben Jahr gar keine Sanktionen mehr geben. Anreize. Statt auf demotivierende, häufig kontraproduktive Sanktionen, setzt das Bürgergeld auf positive Anreize, Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch. Geplant ist etwa eine Weiterbildungsprämie von 150€. Vermögen. Zwei Jahre lang soll man bis zu 60.000€ Vermögen haben dürfen, auch wenn man Bürgergeld bezieht. Zudem können Leistungsbezieher in dieser Zeit in ihrer Wohnung bleiben, auch wenn sie eigentlich als zu groß gilt. Nach 24 Monaten Bürgergeldbezug sollen Vermögen und Angemessenheit der Wohnung überprüft werden können.




Quelle: VideoElephant TV v-cmw3depve181