Corona: Datenschutzrechtler halten Impfregister für möglich

Die Einführung eines Impfregisters in Deutschland wäre nach Ansicht mehrerer Datenschutzrechtler durchaus umsetzbar. „Da das Register eine Frage der virologischen Erforderlichkeit, des politischen Willens und der gesetzlichen Ausgestaltung ist, steht der Datenschutz einer wirksamen Pandemiebekämpfung nicht entgegen“. Zu einem ähnlichen Resultat kommen sie in der Frage, ob die Nutzung internetbasierter Videokonferenzsysteme mit dem deutschen und dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar ist.

Quelle: Oldenburger Nachrichten v-ch7jeqm5jj29-se