Das Hamburger Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag stattgegeben und erklärt die 800-Quadratmeter-Regel als unrechtmäßig. Damit wurde der Klage der Inhaberin eines Sportgeschäfts stattgegeben.
Quelle: SAT.1 v-c284vdatx19t-se
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag stattgegeben und erklärt die 800-Quadratmeter-Regel als unrechtmäßig. Damit wurde der Klage der Inhaberin eines Sportgeschäfts stattgegeben.
Quelle: SAT.1 v-c284vdatx19t-se