Bis Ende 2024 müssen ältere Holzöfen nachgerüstet oder stillgelegt werden, falls sie bestimmte Emissionswerte nicht einhalten. Grundlage ist die zweite Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetz, die dieses Jahr in Kraft tritt. Was das für Ofenbesitzer bedeutet und welche Öfen nun betroffen sind erfahren Sie hier.
Quelle: agrarheute v-cyn32mh1lmld