Facebook muss auch Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen.

Quelle: AFP v-chgduickdjix-se