Gericht verurteilt Ferrero zu mehr Transparenz für Verbraucher

Das Frankfurter Landgericht verlangt vom Süßwarenhersteller Ferrero genauere Mengenangaben auf der Verpackung seines Konfekts „Raffaello“. Das Unternehmen müsse die Stückzahl nennen, die Angabe in Gramm helfe Konsumenten nicht, heißt es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil. „Verbraucher müssen die Anzahl entweder sehen können, oder sie muss auf der Verpackung stehen. Nur so können sie unserer Ansicht nach die Menge richtig einschätzen“, sagte Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen am Mittwoch in Frankfurt. Die Verbraucherschützer hatten Ferrero nach der Beschwerde eines hessischen Verbrauchers abgemahnt.…weiterlesen

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