Die Polizei hat die Ermittlungen nach einem Auftritt von Ballermann-Sängerin Melanie Müller (34) Mitte September in Leipzig ausgedehnt. Im Raum steht der Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Die Polizei hat die Ermittlungen nach einem Auftritt von Ballermann-Sängerin Melanie Müller (34) Mitte September in Leipzig ausgedehnt. Im Raum steht der Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Quelle: dpa v-cn8og7jyf87d