Wenn ein Arzneimittel oder ein Impfstoff zugelassen wird, sind alle möglichen Nebenwirkungen nicht komplett überschaubar. Eine ordentliche Überwachung sei deshalb erforderlich, laut des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Quelle: SAT.1 v-c7z59e9edjld-se