In Schleswig-Holstein müssen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten laut Landesverordnung unverzüglich nach der Einreise in häusliche Quarantäne begeben und sich beim örtlichen Gesundheitsamt melden.
Quelle: SAT.1 v-c56ztxdem615-se
In Schleswig-Holstein müssen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten laut Landesverordnung unverzüglich nach der Einreise in häusliche Quarantäne begeben und sich beim örtlichen Gesundheitsamt melden.
Quelle: SAT.1 v-c56ztxdem615-se