Resturlaub und Überstunden: Wenn am Jahresende noch Urlaub übrig ist

Resturlaub muss noch im Dezember beantragt und genommen werden. Oder etwa nicht? Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt die freien Tage genauestens. Es besagt, dass Resturlaub aus dem Vorjahr geschützt ist und nicht mehr automatisch verfallen darf.




Quelle: Mediengruppe Bayern v-cp1jmgdfz5c1