Noch halb verschlafen aus dem Bett an den heimischen Arbeitsplatz getapst und dabei umgeknickt? Dann kann das als Arbeitsunfall gelten – genau wie viele andere Unglücke, die im Homeoffice passieren.
Quelle: nordbayern.de v-ctt6s0j2too9
Noch halb verschlafen aus dem Bett an den heimischen Arbeitsplatz getapst und dabei umgeknickt? Dann kann das als Arbeitsunfall gelten – genau wie viele andere Unglücke, die im Homeoffice passieren.
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